Erwerb durch Zeitablauf - wie man das Eigentumsrecht an Wohnraum verlieren kann.

Erwerb durch Zeitablauf - wie man das Eigentumsrecht an Wohnraum verlieren kann
Erwerb durch Zeitablauf - wie man das Eigentumsrecht an Wohnraum verlieren kann

In Chmelnytskyi lebte eine Frau mehr als zehn Jahre in einer Wohnung, die sie, laut ihren Angaben, seit 2009 offen benutzte. Sie hielt die Wohnung in gutem Zustand, renovierte, zahlte die Nebenkosten und war der Ansicht, dass sie alle Voraussetzungen erfüllt, um das Eigentum durch Ersitzung zu beantragen. Das Gericht war jedoch anderer Meinung.

Das Stadt- und Bezirksgericht Chmelnytskyi und später auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass die Frau durchweg über den gesetzlichen Eigentümer informiert war, daher war ihr Besitz nicht gutgläubig. Außerdem wurde nicht nachgewiesen, dass der Eigentümer das Eigentum dauerhaft verlassen oder schriftlich oder öffentlich darauf verzichtet hat, was ein entscheidender Punkt ist.

Was ist Erwerb durch Zeitablauf und wann funktioniert er

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Ukraine sieht die Möglichkeit vor, das Eigentum durch sogenannten Erwerb durch Zeitablauf anzuerkennen. Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Vorhandensein von Immobilien, offener und ununterbrochener Besitz, Fehlen einer rechtlichen Grundlage, Fehlen anderer Ansprüche, Gutgläubigkeit und mindestens 10 Jahre Besitz.

Was in Chmelnytskyi passiert ist

Die Frau, die seit 2009 in der Wohnung lebte, reichte eine Klage beim Gericht ein, aber ihre Ansprüche wurden nicht erfüllt. Das Gericht stellte fest, dass sie das Eigentum nicht gutgläubig besaß und keine dokumentarischen Nachweise über das Eigentum hatte.

Warum die Klägerin verlor

Die Frau konnte ihre Gutgläubigkeit im Besitz des Eigentums nicht nachweisen. Außerdem wurde nicht nachgewiesen, dass der Eigentümer auf das Eigentum verzichtet hat.

Infolge des Gerichtsentscheids verlor die Frau den Versuch, das Eigentumsrecht durch Ersitzung aufgrund mangelnder dokumentarischer Nachweise und Informationen über den Verzicht des Eigentümers auf das Eigentum anzuerkennen.


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